RS Dok 2003/3/25 35/9-BK/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2003
beobachten
merken

Norm

BDG §118 Abs2
BDG §123 Abs1
AVG §66 Abs4

Rechtssatz

Da zum Zeitpunkt der Erlassung des Einleitungsbeschlusses die Bestimmungen des Disziplinarrechtes auf den BW infolge rechtskräftiger Beendigung des öffentlich-rechtliches Dienstverhältnisses nicht mehr anwendbar waren, war der angefochtene EinlBeschl ersatzlos zu beheben und die dagegen erhobene Berufung als unzulässig zurückzuweisen.

Dokumentnummer

BEKRS_20030325_35_9_BK_03_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten