Schlagworte
Abberufung von Leitungsfunktion, Zuweisung einer Referententätigkeit, schonendste Variante, FürsorgepflichtRechtssatz
An die Ermittlungs- und Begründungspflicht hinsichtlich der Zuweisung des neuen ArbPl als schonendstes Mittel ist ein strengerer Maßstab als bei der Prüfung des wichtigen dienstlichen Interesses aufgrund der Organisationsänderung anzulegen, wo lediglich die Sachlichkeit - nicht aber die Zweckmäßigkeit - einer Überprüfung unterliegt. Die Überprüfung geht diesfalls nämlich auch dahin, ob die DBeh nicht einen gleichwertigen ArbPl dem Beamten hätte zuweisen können oder, wenn ein gleichwertiger Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht, von mehreren möglichen Maßnahmen die schonendste gewählt hat.
Dokumentnummer
BEKRS_20030731_169_9_BK_03_03