RS Vwgh 2004/9/13 2002/17/0141

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Veröffentlicht am 13.09.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §289 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Im Unterbleiben der bloßen Überprüfung der Schlüssigkeit der von der erstinstanzlichen Behörde vorgenommenen Beweiswürdigung kann kein relevanter Verfahrensmangel gesehen werden, zumal die Berufungsbehörde als belangte Behörde ohnedies zur Vornahme einer eigenen Beweiswürdigung und deren Begründung verpflichtet war (Hinweis E 4. Oktober 2001, 2000/17/0017).

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002170141.X01

Im RIS seit

30.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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