RS Dok 2005/3/3 134/12-DOK/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.2005
beobachten
merken

Norm

BDG §43 Abs2
BDG §44 Abs1
BDG §46 Abs1
BDG §92 Abs1 Z4
VwGG §63 Abs1

Schlagworte

ExekutivBea, unberechtigte EKIS-Abfragen, Weitergabe von Daten an einen Privatdetektiv, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, nicht wiederherstellbares Vertrauensverhältnis, Entlassung

Rechtssatz

Ein ExekutivBea, der unter Ausnützung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ohne dienstlich rechtfertigenden Grund Abfragen aus dem EKIS und dem Kraftfahrzeug-Zentralregister entweder selbst tätigt oder bei Kollegen in Auftrag gibt und der die Ergebnisse solcher Abfragen amtsmissbräuchlich an eine dritte, zu deren Kenntnisnahme unberechtigte (und zudem kriminelle) Person weitergibt, macht sich für sein Verbleiben im öffentlichen Dienst untragbar. Durch die rechtsmissbräuchliche Abfrage und durch die in insgesamt 14 Fällen getätigte Weitergabe von personenbezogenen und geschützten Daten aus dem EKIS und dem Kraftfahrzeug-Zentralregister an einen nicht berechtigten Dritten hat sich der Besch nämlich schwerst wiegender Dienstpflichtverletzungen schuldig gemacht und das unumgänglich notwendige Vertrauensverhältnis zwischen der DBeh und ihm unwiederbringlich zerstört.

DK: Entlassung (Ber d Besch)

DOK: Bestätigung (Ersatzbescheid nach Aufhebung mit Erk d VwGH v 15.9.2004,

2002/09/0103).

Dokumentnummer

DOKRS_20050303_134_12_DOK_01_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten