Norm
BDG §43 Abs1Schlagworte
PostBea im Schalterdienst, wiederholte Diebstähle zum Nachteil von Kollegen und des Dienstgebers, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, nicht wiederherstellbares Vertrauensverhältnis, EntlassungRechtssatz
Wer als Schaltermitarbeiter eines Postamtes die für das Funktionieren des Unternehmens Österreichische Post AG unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, indem er auf im Gewahrsam von Kollegen befindliches Vermögen seines Dienstgebers zugreift und damit Diebstähle sowohl zum Nachteil der Kollegen, die den Kassenabgang aus Eigenem zu ersetzen haben, als auch zum Nachteil des Eigentümers, seines Dienstgebers begeht und dadurch auch das Betriebsklima irreparabel zerstört, entspricht einem mit den rechtlichen Werten verbundenen Beamten in keiner Weise und macht sich daher für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis untragbar. Im Vordergrund steht dabei die Frage des durch die Verfehlung eingetretenen Vertrauensverlustes. Die Gründe für eine solche Unvereinbarkeit lassen sich nur den Anforderungen entnehmen, die das Dienstrecht an den Beamten stellt. Wird dieser überhaupt nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht, hat er das Vertrauensverhältnis zwischen sich und der Unternehmensführung zerstört, dann kann er auch nicht im Dienststand verbleiben. Verträgt die Funktion der Österreichischen Post AG die Weiterbeschäftigung eines Beamten nicht mehr, dann auch nicht teilweise oder an einem anderen Dienstort oder in einer anderen Verwendung (VwGH 15.9.1994, 94/09/0122 und 94/09/0174 mwN).
DK: Entlassung (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung
Anmerkung
Aufhebung hinsichtlich des Strafausspruches wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit mit Erk d verstSenates d VwGH v 14.11.2007, 2005/09/0115Dokumentnummer
DOKRS_20050524_30_8_DOK_05_01