RS Dok 2005/5/24 30/8-DOK/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2005
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Norm

BDG §43 Abs1
BDG §43 Abs2
BDG §92 Abs1 Z4
BDG §95 Abs1
StGB §127
StGB §130
  1. StGB § 127 heute
  2. StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Schlagworte

PostBea im Schalterdienst, wiederholte Diebstähle zum Nachteil von Kollegen und des Dienstgebers, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, nicht wiederherstellbares Vertrauensverhältnis, Entlassung

Rechtssatz

Wer als Schaltermitarbeiter eines Postamtes die für das Funktionieren des Unternehmens Österreichische Post AG unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, indem er auf im Gewahrsam von Kollegen befindliches Vermögen seines Dienstgebers zugreift und damit Diebstähle sowohl zum Nachteil der Kollegen, die den Kassenabgang aus Eigenem zu ersetzen haben, als auch zum Nachteil des Eigentümers, seines Dienstgebers begeht und dadurch auch das Betriebsklima irreparabel zerstört, entspricht einem mit den rechtlichen Werten verbundenen Beamten in keiner Weise und macht sich daher für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis untragbar. Im Vordergrund steht dabei die Frage des durch die Verfehlung eingetretenen Vertrauensverlustes. Die Gründe für eine solche Unvereinbarkeit lassen sich nur den Anforderungen entnehmen, die das Dienstrecht an den Beamten stellt. Wird dieser überhaupt nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht, hat er das Vertrauensverhältnis zwischen sich und der Unternehmensführung zerstört, dann kann er auch nicht im Dienststand verbleiben. Verträgt die Funktion der Österreichischen Post AG die Weiterbeschäftigung eines Beamten nicht mehr, dann auch nicht teilweise oder an einem anderen Dienstort oder in einer anderen Verwendung (VwGH 15.9.1994, 94/09/0122 und 94/09/0174 mwN).

DK: Entlassung (Ber d Besch)

DOK: Bestätigung

Anmerkung

Aufhebung hinsichtlich des Strafausspruches wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit mit Erk d verstSenates d VwGH v 14.11.2007, 2005/09/0115

Dokumentnummer

DOKRS_20050524_30_8_DOK_05_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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