Norm
BDG §112 Abs1Rechtssatz
Die Frage der Notwendigkeit einer Suspendierung vom Dienst stellt sich unabhängig von der Frage einer allfälligen gerichtlichen Strafbarkeit des sachgleichen Verhaltens des beschuldigten Beamten, sodass der Umstand, dass der Besch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs gemäß § 302 Abs. 1 und 2 zweiter Satz StGB durch das Strafgericht gemäß § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen wurde, im vorliegenden Verfahren, in dem ausschließlich die dienstrechtlichen Auswirkungen des gegenständlichen verdachtsbegründenden Verhaltens zur Beurteilung anstehen, nicht von Bedeutung ist.Die Frage der Notwendigkeit einer Suspendierung vom Dienst stellt sich unabhängig von der Frage einer allfälligen gerichtlichen Strafbarkeit des sachgleichen Verhaltens des beschuldigten Beamten, sodass der Umstand, dass der Besch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs gemäß Paragraph 302, Absatz eins und 2 zweiter Satz StGB durch das Strafgericht gemäß Paragraph 259, Ziffer 3, StPO rechtskräftig freigesprochen wurde, im vorliegenden Verfahren, in dem ausschließlich die dienstrechtlichen Auswirkungen des gegenständlichen verdachtsbegründenden Verhaltens zur Beurteilung anstehen, nicht von Bedeutung ist.
Dokumentnummer
DOKRS_20050616_90_91_95_16_DOK_00_01