Norm
BDG §43 Abs2Schlagworte
PostBea, Amtsleiter, wiederholte widerrechtliche Aneignung von fremden Sparbeträgen, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen schweren Betruges, Untragbarkeitsgrundsatz, EntlassungRechtssatz
Wer als Leiter eines Postamtes die für das Funktionieren des Unternehmens Österreichische Post AG unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, indem er wiederholt anonyme Sparpapiere, die mit Losungswort behoben werden können, widerrechtlich behebt, sich aneignet und für sich verwendet und damit einen schweren Betrug mit einer Gesamtschadenssumme von €
24.800,-- sowohl zum Nachteil der Kunden der Österreichischen Post AG als auch zum Nachteil seines Dienstgebers, der den Sparern Ersatz zu leisten hat, begeht, entspricht einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Beamten in keiner Weise und macht sich daher für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis untragbar.
DK: Entlassung (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_20050818_58_9_DOK_05_01