Norm
BDG §59Schlagworte
Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen, Verdacht der Geschenkannahme, SuspendierungRechtssatz
Auch der Verdacht der bloßen Geschenkannahme, die gemäß § 304 StGB durchaus strafrechtlich relevant sein kann, ist geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit und somit auch das Ansehen des Dienstes schwer zu schädigen und zu gefährden, da auch der bloße Anschein von Korruption vermieden werden soll. Die Vermeidung derartiger Vorkommnisse bildet auch ein wesentliches dienstliches Interesse im Sinne einer gesetzeskonformen Amtsführung, mit der die Annahme von Geschenken durch Bea auch für pflichtgemäße Amtshandlungen unvereinbar ist. Da der BW mit einem derartigen Tatverhalten (sollte sich der gegen ihn im Raum stehende Verdacht bewahrheiten), im Verdacht der Begehung äußerst gravierender Dienstpflichtverletzungen steht, erweist sich die Suspendierung als gerechtfertigt (VwGH 18.3.1998, 96/09/0006; 29.4.2004, 2001/09/0089.)Auch der Verdacht der bloßen Geschenkannahme, die gemäß Paragraph 304, StGB durchaus strafrechtlich relevant sein kann, ist geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit und somit auch das Ansehen des Dienstes schwer zu schädigen und zu gefährden, da auch der bloße Anschein von Korruption vermieden werden soll. Die Vermeidung derartiger Vorkommnisse bildet auch ein wesentliches dienstliches Interesse im Sinne einer gesetzeskonformen Amtsführung, mit der die Annahme von Geschenken durch Bea auch für pflichtgemäße Amtshandlungen unvereinbar ist. Da der BW mit einem derartigen Tatverhalten (sollte sich der gegen ihn im Raum stehende Verdacht bewahrheiten), im Verdacht der Begehung äußerst gravierender Dienstpflichtverletzungen steht, erweist sich die Suspendierung als gerechtfertigt (VwGH 18.3.1998, 96/09/0006; 29.4.2004, 2001/09/0089.)
DK: Suspendierung
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_20051216_142_9_DOK_05_01