Norm
BDG §43 Abs1Schlagworte
ExekutivBea, Weitergabe von Informationen über geplante Kontrollmaßnahmen im Rotlichtmilieu, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs, nicht wiederherstellbares Vertrauensverhältnis, EntlassungRechtssatz
Ein Bea, der dienstliche Informationen verrät und dadurch behördliche Kontrollmaßnahmen vereitelt, ist als Bea grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Vorgangsweise das Vertrauensverhältnis zu seinen Vorgesetzten und der Allgemeinheit zerstört wird.
DK: Entlassung (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung
Dokumentnummer
DOKRS_20060426_5_8_DOK_06_01