RS Dok 2006/5/4 23/10-DOK/06

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2006
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Norm

BDG §93 Abs1
AVG §66 Abs1
AVG §68 Abs1

Schlagworte

Strafberufung, Teilrechtskraft hinsichtlich Schuldfrage und rechtlicher Subsumtion, Strafbemessung

Rechtssatz

Da sich die Berufung der Disziplinaranwältin lediglich gegen die von der Erstinstanz vorgenommene Strafbemessung richtet, ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und durfte von der Berufungsbehörde daher weder hinsichtlich des vom Spruch umfassten Tatzeitraumes noch hinsichtlich der rechtlichen Subsumtion aufgegriffen werden.

Dokumentnummer

DOKRS_20060504_23_10_DOK_06_04
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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