Norm
AVG §7Rechtssatz
Soweit der Besch eine Befangenheit des Senatsmitgliedes der DOK einwendet, weil dieses gleichzeitig als Bea der Österreichischen Post AG iSd § 17a Abs. 9 PTSG betriebliche Interessen zu verfolgen hätte, worunter auch Personalabbaumaßnahmen fielen, zeigt er damit keinen Grund auf, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung dieses in seiner Stellung als Mitglied der DOK unabhängigen Senatsmitgliedes (nämlich der Berichterstatterin) zu zweifeln (sinngemäß VwGH 20.3.2002, 2001/09/0214).Soweit der Besch eine Befangenheit des Senatsmitgliedes der DOK einwendet, weil dieses gleichzeitig als Bea der Österreichischen Post AG iSd Paragraph 17 a, Absatz 9, PTSG betriebliche Interessen zu verfolgen hätte, worunter auch Personalabbaumaßnahmen fielen, zeigt er damit keinen Grund auf, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung dieses in seiner Stellung als Mitglied der DOK unabhängigen Senatsmitgliedes (nämlich der Berichterstatterin) zu zweifeln (sinngemäß VwGH 20.3.2002, 2001/09/0214).
Dokumentnummer
DOKRS_20061121_71_8_DOK_06_02