RS Dok 2006/12/14 58/17-DOK/06

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Veröffentlicht am 14.12.2006
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Schlagworte

Parteiengehör, Verletzung, Sanierung im Berufungsverfahren

Rechtssatz

Eine mangelnde Wahrung des Parteiengehörs ist selbst noch im Berufungsverfahren sanierbar, wenn die Berufungsbehörde vor Erlassung ihres Bescheides der Partei alle für die Entscheidungsfindung maßgeblichen Beweismittel zur Stellungnahme übermittelt (BerK 8.3.2000, GZ 65/18-BK/99).

Dokumentnummer

DOKRS_20061214_58_17_DOK_06_04
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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