RS Dok 2007/2/23 93/10-DOK/06

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2007
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Schlagworte

Zweifel an der Dienstfähigkeit, Verdacht der Alkoholisierung, Beweismittel, Alko-Schnelltest

Rechtssatz

Im Fall des Bestehens von Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Bea - hier: Verdacht der Alkoholisierung - sind die erforderlichen Feststellungen durch geeignete Maßnahmen zu treffen, was sich bereits aus der gemäß § 105 BDG auch im Disziplinarverfahren anzuwendenden Bestimmung des § 46 AVG (Unbeschränktheit der Beweismittel) ergibt.Im Fall des Bestehens von Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Bea - hier: Verdacht der Alkoholisierung - sind die erforderlichen Feststellungen durch geeignete Maßnahmen zu treffen, was sich bereits aus der gemäß Paragraph 105, BDG auch im Disziplinarverfahren anzuwendenden Bestimmung des Paragraph 46, AVG (Unbeschränktheit der Beweismittel) ergibt.

Dem Gesetzgeber des § 52 BDG kann nicht unterstellt werden, er habe nur die ärztliche Untersuchung als Beweismittel zulassen und ein Verbot aller anderen Beweismittel und damit eine Derogation des § 46 AVG für diesen Bereich normieren wollen.Dem Gesetzgeber des Paragraph 52, BDG kann nicht unterstellt werden, er habe nur die ärztliche Untersuchung als Beweismittel zulassen und ein Verbot aller anderen Beweismittel und damit eine Derogation des Paragraph 46, AVG für diesen Bereich normieren wollen.

DK: Geldbuße € 600,-- (Ber d Besch)

DOK: Bestätigung des Schuldspruches, jedoch Aufhebung der Strafbemessung wegen

              Aufhebung und Zurückverweisung in einem weiteren Spruchpunkt

Dokumentnummer

DOKRS_20070223_93_10_DOK_06_04
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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