RS Dok 2007/3/27 52/16-DOK/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2007
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Rechtssatz

Bei bloß leugnendem Vorbringen eines mutmaßlichen Täters und Abstreiten des ihm vorgeworfenen Sachverhaltes muss bzw. kann es keinesfalls prima vista auf jeden Fall zu einem Freispruch kommen. Den Angaben allfälliger Zeugen wird dabei wesentliche und entscheidende Bedeutung zukommen.

Dokumentnummer

DOKRS_20070327_52_16_DOK_02_02
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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