Schlagworte
Nichtbefolgung einer Weisung, Aufforderung zur Stellungnahme zu dienstlichem Fehlverhalten, SelbstbezichtigungsverbotRechtssatz
Da der Grundsatz, dass Bea zur Selbstbelastung und -überführung nicht verpflichtet sind bzw. nicht verpflichtet werden können, auch für Selbstbezichtigungen mit disziplinären Folgen außerhalb (im Vorfeld) eines (möglichen) Disziplinarverfahrens gilt (vgl. dazu auch DOK 29.9.2003, 55/8-DOK/03), kann dem Besch nicht zum Vorwurf gemacht werden, der Weisung seines Vorgesetzten, zu seinem vorangegangenen dienstlichen Fehlverhalten Stellung zu nehmen, nicht Folge geleistet zu haben.Da der Grundsatz, dass Bea zur Selbstbelastung und -überführung nicht verpflichtet sind bzw. nicht verpflichtet werden können, auch für Selbstbezichtigungen mit disziplinären Folgen außerhalb (im Vorfeld) eines (möglichen) Disziplinarverfahrens gilt vergleiche dazu auch DOK 29.9.2003, 55/8-DOK/03), kann dem Besch nicht zum Vorwurf gemacht werden, der Weisung seines Vorgesetzten, zu seinem vorangegangenen dienstlichen Fehlverhalten Stellung zu nehmen, nicht Folge geleistet zu haben.
Im Hinblick darauf, dass der Besch nicht verpflichtet war, einer solchen Weisung Folge zu leisten, kann ihm deren Nichtbefolgung nicht zu Recht als Verletzung seiner Dienstpflicht gemäß § 44 Abs. 1 BDG angelastet werden.Im Hinblick darauf, dass der Besch nicht verpflichtet war, einer solchen Weisung Folge zu leisten, kann ihm deren Nichtbefolgung nicht zu Recht als Verletzung seiner Dienstpflicht gemäß Paragraph 44, Absatz eins, BDG angelastet werden.
DK: Verweis (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung infolge Schuldspruches in einem weiteren Anschuldigungspunkt
Dokumentnummer
DOKRS_20070508_106_8_DOK_06_02