Norm
AVG §68 Abs1Schlagworte
Suspendierung, nova producta, Antrag auf Aufhebung der SuspendierungRechtssatz
Auch nova producta rechtfertigen jederzeit einen neuerlichen Antrag auf Aufhebung einer Suspendierung, und zwar mit der Darlegung, dass die für die Suspendierung maßgebenden Umstände weggefallen sind.
Die insoweit rechtswidrig auf § 68 Abs 1 AVG gestützte Zurückweisung des Antrages auf Aufhebung der Suspendierung war von der DOK dahingehend abzuändern, dass der Antrag gemäß § 112 Abs 6 BDG abgewiesen wird.Die insoweit rechtswidrig auf Paragraph 68, Absatz eins, AVG gestützte Zurückweisung des Antrages auf Aufhebung der Suspendierung war von der DOK dahingehend abzuändern, dass der Antrag gemäß Paragraph 112, Absatz 6, BDG abgewiesen wird.
Dokumentnummer
DOKRS_20070521_43_7_DOK_07_01