Rechtssatz
Entsprechend den Bestimmungen des § 60 AVG hat die Beh in einer sowohl die Wahrnehmung der Rechte durch den Bea als auch eine nachprüfende Kontrolle ermöglichenden Art und Weise die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf (d. h. auf konkrete Feststellungen) gestützte Beurteilung der Rechtsfrage, nämlich des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses im Sinne des § 38 Abs. 2 BDG, klar und übersichtlich zusammenzufassen (zB VwGH 18.3.1992, 91/12/0073).Entsprechend den Bestimmungen des Paragraph 60, AVG hat die Beh in einer sowohl die Wahrnehmung der Rechte durch den Bea als auch eine nachprüfende Kontrolle ermöglichenden Art und Weise die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf (d. h. auf konkrete Feststellungen) gestützte Beurteilung der Rechtsfrage, nämlich des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interesses im Sinne des Paragraph 38, Absatz 2, BDG, klar und übersichtlich zusammenzufassen (zB VwGH 18.3.1992, 91/12/0073).
Dokumentnummer
BEKRS_20080407_144_17_BK_07_02