RS Dok 2008/4/7 144/17-BK/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.2008
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Norm

BDG §38 Abs2
BDG §38 Abs3 Z4
BDG §44 Abs1
AVG §60

Schlagworte

Abberufung von Leitungsfunktion, Vertrauensverlust, behauptete Dienstpflichtverletzungen, Nichtbefolgung von Weisungen, mündliches Beweisverfahren

Rechtssatz

Wird die Abberufung von einer bestimmten Verwendung (hier von einer Leitungsfunktion) auf Fehlleistungen gestützt, so sind diese im B konkret - und nicht bloß beispielhaft wie im angef B - wiederzugeben. Wird dem Bea die Nichtbefolgung von Weisungen/Anordnungen zur Last gelegt, sind diese in ihrem Wortlaut wiederzugeben und nachvollziehbar darzustellen, in welcher Weise der Bea diesen nicht nachgekommen sei. Mit einem Verweis auf eine bestimmte mit dem BW aufgenommene Niederschrift wird dem nicht Genüge getan. Auch ist die bloße Behauptung, dass diese Fehlleistungen "so gravierend sind, dass eine Weiterbelassung des Bea auf dem ArbPl nicht mehr möglich ist", näher zu begründen, worin die DBeh den daraus resultierenden objektivierten Vertrauensverlust sieht. Dies wäre insb auch vor dem Hintergrund zu beleuchten, dass der BW noch im Jahr zuvor in "Anerkennung seiner besonderen Leistungen" mit einer Geldbelohnung von € 1.500,-- bedacht wurde. Schließlich wird auch klarzustellen sein, ob tatsächlich - wie der BW geltend macht - sein nunmehr beanstandetes Verhalten der seit Jahren (teilweise nicht nur von ihm) praktizierten und tolerierten Vorgangsweise entsprochen hat. Vor allem in Anbetracht des heftigen Bestreitens der angelasteten Fehlleistungen durch den BW und der Komplexität der in den Organisationsvorschriften enthaltenen Dienstaufträge hält die BerK die Durchführung eines kontradiktorischen Verfahrens vor der DBeh zur Abklärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes für unerlässlich. Die im Berufungsverfahren durchgeführten ergänzenden Ermittlungen haben keine befriedigende Klärung des maßgeblichen Sachverhaltes gebracht und konnten daher ein im gegebenen Fall gebotenes mündliches Beweisverfahren vor der DBeh nicht ersetzen.

Dokumentnummer

BEKRS_20080407_144_17_BK_07_01
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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