Norm
BDG §44 Abs1Schlagworte
Personalvertreter, weisungswidriges Versenden eines Massenmails, keine Personalvertretertätigkeit, dienstrechtliche VerfolgungRechtssatz
Maßgebliche Rechtsfrage hinsichtlich einer allfälligen weisungsfreien Tätigkeit des BW als Personalvertreter im Rahmen der Versendung des verfahrensgegenständlichen Massen-Mails ist es alleine, ob diese Versendung in Ausübung der Personalvertretungstätigkeit erfolgte oder nicht. Dies wurde aber von der PVAK in ihrem B vom 4. März 2008, A 14- PVAK/07, vor allem hinsichtlich der äußeren Form des abgefertigten Schreibens verneint. Darüber hinaus ist aber auch das Argument hinsichtlich der Versendung des E-Mails an nicht vom BW vertretene Bedienstete im Rahmen der hier gebotenen Grobprüfung nicht als unzutreffend zu erkennen.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008