Norm
AVG §7Schlagworte
Befangenheit, keine, frühere KollegenschaftRechtssatz
Der Umstand allein, ein früherer Arbeitskollege zu sein, ist kein wichtiger Grund, der geeignet ist, die volle Unbefangenheit des Senatsmitgliedes in Zweifel zu setzen.
DOK: Antrag auf Wiederaufnahme/Nichtstattgebung
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2010