Norm
AVG §63 Abs3Schlagworte
Berufung, unsachliches VorbringenRechtssatz
„Das ´Nichteingehen´ oder ´nicht vollständige Eingehen´ auf jedes Berufungsargument allein macht den angef B nicht wegen fehlender oder nicht nachvollziehbarer Begründung rechtswidrig, weil auf unsachliches Vorbringen nicht geantwortet werden muss.“ (VwGH 27.9.2002, 2001/09/0205).
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2010