Schlagworte
Ermittlungsverfahren, Beweisanträge, schlüssige BeweiswürdigungRechtssatz
Es muss keinesfalls allen Beweisanträgen des BW nachgekommen werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die Beweisanträge rechtlich relevant sind, zumal nur verfahrensrelevante Beweisanträge zuzulassen sind.
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2010