Norm
AVG §68 Abs1Schlagworte
Rechtskräftige entschiedene Sache, res iudicataRechtssatz
Liegt kein die verfahrensgegenständliche Angelegenheit rechtskräftig entscheidender B vor, kann auch keine res iudicata vorliegen.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2011