Norm
BDG §38 Abs3 Z1Schlagworte
Organisationsänderung, konkrete Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, Identität des ArbeitsplatzesRechtssatz
Anhand der der BerK vorliegenden Unterlagen ist eine abschließende Beurteilung, welche Auswirkungen der Transformationsprozess BH 2010 auf den alten ArbPl des BW überhaupt hatte, insbesondere ob der alte ArbPl des BW im Zuge der Organisationsänderung aufgelassen wurde, noch nicht möglich und eine Ergänzung der Feststellungen über Inhalt und konkreten Umfang der gegenständlichen ArbPl unabdingbar. Zurückverweisung.
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2011