RS Dok 2011/3/25 54/10-DOK/10, 59/10-DOK/10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2011
beobachten
merken

Norm

BDG §43 Abs1
BDG §126 Abs2
GehG §13a Abs3a
  1. GehG § 13a heute
  2. GehG § 13a gültig ab 30.12.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2008
  3. GehG § 13a gültig von 10.08.2002 bis 29.12.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2002
  4. GehG § 13a gültig von 01.04.2000 bis 09.08.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2000
  5. GehG § 13a gültig von 01.01.1995 bis 31.03.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 43/1995
  6. GehG § 13a gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 665/1994
  7. GehG § 13a gültig von 29.08.1991 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 466/1991
  8. GehG § 13a gültig von 13.07.1966 bis 28.08.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 109/1966

Schlagworte

Übergenuss, Verrechnungsfehler, keine Verpflichtung zur Überprüfung der monatlichen Bezugsabrechnungen

Rechtssatz

Die Forderung nach Refundierung von an Bea zu Unrecht ausbezahlten Übergenüssen kann nicht rechtens im Wege eines DiszVerf durchgesetzt werden bzw. erfolgen, zumal hinsichtlich der hier in Rede stehenden Verrechnungsfehler und der zeitlichen Dauer bis zu ihrer Entdeckung ein Organisationsverschulden der personalführenden Stellen nicht ausgeschlossen werden kann. Das Disziplinarrecht ist im Übrigen nicht dazu da, die einschlägigen Verjährungsregelungen zu umgehen.

Da eine Pflicht zur Überprüfung der monatlichen Abrechnungsbelege aus dem BDG allein insgesamt nicht abgeleitet werden kann und eine rechtswirksame Erteilung einer diesbezüglichen dienstlichen Anordnung (Weisung, Erlass) dem Besch gegenüber der Aktenlage zufolge nicht erkennbar ist, stellen die Unterlassungen des Besch keine Dienstpflichtverletzungen dar.

DK: Schuldspruch ohne Strafe (Ber d Besch)

DOK: Freispruch

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten