Norm
BDG §43 Abs1Schlagworte
Übergenuss, Verrechnungsfehler, keine Verpflichtung zur Überprüfung der monatlichen BezugsabrechnungenRechtssatz
Die Forderung nach Refundierung von an Bea zu Unrecht ausbezahlten Übergenüssen kann nicht rechtens im Wege eines DiszVerf durchgesetzt werden bzw. erfolgen, zumal hinsichtlich der hier in Rede stehenden Verrechnungsfehler und der zeitlichen Dauer bis zu ihrer Entdeckung ein Organisationsverschulden der personalführenden Stellen nicht ausgeschlossen werden kann. Das Disziplinarrecht ist im Übrigen nicht dazu da, die einschlägigen Verjährungsregelungen zu umgehen.
Da eine Pflicht zur Überprüfung der monatlichen Abrechnungsbelege aus dem BDG allein insgesamt nicht abgeleitet werden kann und eine rechtswirksame Erteilung einer diesbezüglichen dienstlichen Anordnung (Weisung, Erlass) dem Besch gegenüber der Aktenlage zufolge nicht erkennbar ist, stellen die Unterlassungen des Besch keine Dienstpflichtverletzungen dar.
DK: Schuldspruch ohne Strafe (Ber d Besch)
DOK: Freispruch
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011