RS Dok 2011/8/11 21/11-DOK/11

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.08.2011
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PostBea im Zustelldienst, Dienstantritt in alkoholbeeinträchtigtem Zustand, Beweiswürdigung, Grundsatz in dubio pro reo

Rechtssatz

Die von den beiden Zeugen aus eigenen Wahrnehmungen gezogenen Schlussfolgerungen auf das Überschreiten der 0,0 Promille-Grenze durch den Besch bei dessen Dienstantritt sind angesichts des Fehlens einschlägiger, zu keinerlei Zweifeln Anlass gebender Wahrnehmungen aller anderen zu diesem Zeitpunkt an der Dienststelle ebenfalls anwesend gewesenen Bediensteten und insbesondere auch wegen der Unterlassung einer medizinischen Abklärung (der Einholung eines Attestes) durch Beiziehung eines Arztes im Ergebnis nicht als ausreichend anzusehen, um den Verdacht einer Alkoholisierung des Besch im Dienst zu erhärten. Ein Schuldspruch kann auf Grundlage dieses unzureichenden Ermittlungsergebnisses nicht zu Recht ergehen und entbehrt die Begründung des angefochtenen Disziplinarerkenntnisses demnach der erforderlichen Schlüssigkeit.

DK: Geldstrafe € 1.000,- (Ber d Besch)

DOK: Freispruch

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2011
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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