Norm
BDG §38Schlagworte
Versetzungsverfahren, erste Ermittlungsschritte durch unzuständige Behörde, freie Beweiswürdigung durch zuständige BehördeRechtssatz
Auch von einer unzuständigen Beh vorgenommene Ermittlungen können für das weitere von der zuständigen Beh durchgeführte Verfahren herangezogen werden. Sie unterliegen dort der freien Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Beh (VwGH 19.12.1995 95/05/0226, VwGH 19.12.1996 96/06/0181, VwGH 19.5.1998, 98/05/0023).
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2013