RS Dok 2013/2/25 97/30-DOK/12, 98/30-DOK/12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2013
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Norm

BDG §43 Abs2
BDG §92 Abs1 Z3
BDG §95 Abs1
StGB §12
StGB §288 Abs1

Schlagworte

JustizwacheBea, versuchte Bestimmung eines Kollegen zu falscher Beweisaussage, rechtskräftige Verurteilung, disziplinärer Überhang

Rechtssatz

Der strafrechtlich verpönte Versuch des Beschuldigten, einen Kollegen im Zuge eines Strafverfahrens zu einer falschen Beweisaussage vor Gericht zu bestimmen, ist zweifellos geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erheblich zu erschüttern. Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Vertrauen in der Bevölkerung tatsächlich beeinträchtigt wird. Es genügt, dass die Handlungsweise ihrer Art nach geeignet ist, falls sie bekannt wird, dieses Vertrauen zu beeinträchtigen.

DK: Geldstrafe 2 MB (Ber d Besch u d DA)

DOK: Bestätigung

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2013
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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