Norm
BDG §43 Abs2Schlagworte
JustizwacheBea, versuchte Bestimmung eines Kollegen zu falscher Beweisaussage, rechtskräftige Verurteilung, disziplinärer ÜberhangRechtssatz
Der strafrechtlich verpönte Versuch des Beschuldigten, einen Kollegen im Zuge eines Strafverfahrens zu einer falschen Beweisaussage vor Gericht zu bestimmen, ist zweifellos geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erheblich zu erschüttern. Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Vertrauen in der Bevölkerung tatsächlich beeinträchtigt wird. Es genügt, dass die Handlungsweise ihrer Art nach geeignet ist, falls sie bekannt wird, dieses Vertrauen zu beeinträchtigen.
DK: Geldstrafe 2 MB (Ber d Besch u d DA)
DOK: Bestätigung
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2013