RS Dok 2013/5/16 22/10-BK/13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2013
beobachten
merken

Norm

BDG §38 Abs6
AVG §42
  1. AVG § 42 heute
  2. AVG § 42 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. AVG § 42 gültig von 01.01.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  4. AVG § 42 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004
  5. AVG § 42 gültig von 01.01.1999 bis 29.02.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  6. AVG § 42 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Schlagworte

Vorverfahren, Nichterhebung von Einwendungen, Präklusion, Fiktion der Zustimmung

Rechtssatz

Wird ein Anbringen gestellt, das auf Grund seines Inhaltes nicht als Einwendungen gewertet werden kann, so tritt die in § 38 Abs. 6 BDG vorgesehene Rechtsfolge, also die fiktive Zustimmung zur Versetzung ein, falls nicht innerhalb der Frist für das Parteiengehör entsprechende Behauptungen über den Eingriff in subjektive Rechte oder die Unzweckmäßigkeit aufgestellt werden. Eine Ausnahme ergäbe sich nur, wenn die Behauptungen sich auf Sachverhalte beziehen, die erst nach Ablauf der Frist bekannt geworden sind (BerK 17.12.2012, GZ 106/10-BK/12; 23.2.2006, GZ 195/11-BK/05; 8.10.2002, GZ 56/8-BK/02). Dies war im gegenständlichen Fall nicht gegeben und wurde vom BW auch nicht behauptet. Abweisung.Wird ein Anbringen gestellt, das auf Grund seines Inhaltes nicht als Einwendungen gewertet werden kann, so tritt die in Paragraph 38, Absatz 6, BDG vorgesehene Rechtsfolge, also die fiktive Zustimmung zur Versetzung ein, falls nicht innerhalb der Frist für das Parteiengehör entsprechende Behauptungen über den Eingriff in subjektive Rechte oder die Unzweckmäßigkeit aufgestellt werden. Eine Ausnahme ergäbe sich nur, wenn die Behauptungen sich auf Sachverhalte beziehen, die erst nach Ablauf der Frist bekannt geworden sind (BerK 17.12.2012, GZ 106/10-BK/12; 23.2.2006, GZ 195/11-BK/05; 8.10.2002, GZ 56/8-BK/02). Dies war im gegenständlichen Fall nicht gegeben und wurde vom BW auch nicht behauptet. Abweisung.

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2013
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten