RS Vwgh 2004/9/15 2001/04/0181

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
GewO 1994 §81;

Rechtssatz

Dem Verwaltungs(straf)verfahren ist es fremd, dass in der Art einer "Außerstreitstellung" die Behörde auf Grund eines bestimmten Parteienvorbringens zweckdienliche Ermittlungen überhaupt unterlassen könnte (Hinweis E vom 4.10.1985, Zl. 82/17/0147).

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001040181.X02

Im RIS seit

25.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten