Schlagworte
Zweifel an Dienstfähigkeit, Verdacht der Alkoholisierung, Beweismittel, Alkotest, BlutalkoholuntersuchungRechtssatz
Ein zweifelsfreier Nachweis einer Alkoholisierung des Beschuldigten hätte nur erbracht werden können, wenn die Vorgesetzte den Beschuldigten aufgefordert hätte, sich unverzüglich einer Blutalkoholuntersuchung oder einem Alkomattest zu unterziehen. Da dies unterblieben ist, kann der Nachweis für ein Fehlverhalten des Beschuldigten nicht zweifelsfrei erbracht werden. Offen bleibt auch, welche und wie viele alkoholische Getränke der Beschuldigte am Vorabend angeblich konsumiert hat (hierüber bestehen nicht einmal vage Vermutungen) bzw. in welchem Zeitfenster dies geschehen ist.
DK: Geldstrafe € 2.400,- (Ber d Besch)
DOK: Teilfreispruch/Schuldspruch ohne Strafe
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2013