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77 Kunst KulturNorm
DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Bedeutung des Architekten Hans Hönel und die zu seiner Mitgliedschaft beim Steiermärkischen Werkbund bzw. seinen weiteren Arbeiten und Entwürfen von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Fragestellungen im vorliegenden Verfahren betreffend die Unterschutzstellung der Villenanlage "Werkbundhaus" nach dem DMSG schon deshalb keiner (biographischen bzw. allenfalls archivarischen) Klärung bedurften, weil das Denkmal keine Gedenkstätte für Hans Hönel ist bzw. darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090126.X02Im RIS seit
12.10.2004