RS Vwgh 2004/9/15 2001/09/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2004
beobachten
merken

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;
DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Bedeutung des Architekten Hans Hönel und die zu seiner Mitgliedschaft beim Steiermärkischen Werkbund bzw. seinen weiteren Arbeiten und Entwürfen von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Fragestellungen im vorliegenden Verfahren betreffend die Unterschutzstellung der Villenanlage "Werkbundhaus" nach dem DMSG schon deshalb keiner (biographischen bzw. allenfalls archivarischen) Klärung bedurften, weil das Denkmal keine Gedenkstätte für Hans Hönel ist bzw. darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090126.X02

Im RIS seit

12.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten