Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.01.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGbk-ÜG §3 Abs7 Z2Rechtssatz
Laut ständiger Judikatur des VwGH erfordert eine zur Erlangung der Parteistellung erforderliche Einwendung gem. § 356 GewO 1994 iVm § 42 AVG, dass die entsprechende Erklärung erkennen lässt, in welcher Weise der die Einwendung erhebende Nachbar durch die Betriebsanlage in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein kann. Durch die allgemeine Bezugnahme auf Lärm- und Geruchszunahmen für die seit 40 Jahren in der Nachbarschaft wohnhaften Eigentümer wird die Befürchtung der Verletzung eines konkreten subjektiv-öffentlichen Rechtes des Nachbarn P. nicht dargelegt (vgl. etwa VwGH vom 26.5.1998, Zl. 98/04/0044). Laut ständiger Judikatur des VwGH erfordert eine zur Erlangung der Parteistellung erforderliche Einwendung gem. Paragraph 356, GewO 1994 in Verbindung mit Paragraph 42, AVG, dass die entsprechende Erklärung erkennen lässt, in welcher Weise der die Einwendung erhebende Nachbar durch die Betriebsanlage in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein kann. Durch die allgemeine Bezugnahme auf Lärm- und Geruchszunahmen für die seit 40 Jahren in der Nachbarschaft wohnhaften Eigentümer wird die Befürchtung der Verletzung eines konkreten subjektiv-öffentlichen Rechtes des Nachbarn P. nicht dargelegt vergleiche etwa VwGH vom 26.5.1998, Zl. 98/04/0044).
Ein lediglich allgemein gehaltenes, nicht auf die konkreten Verhältnisse des Beteiligten abgestelltes Vorbringen stellt begrifflich keine Behauptung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes im Sinne des Rechtsbegriffes einer Einwendung dar (vgl. VwGH vom 17.2.1987, Zl. 86/04/0181, sowie VwGH vom 2.2.2000, Zl. 99/04/0172).Ein lediglich allgemein gehaltenes, nicht auf die konkreten Verhältnisse des Beteiligten abgestelltes Vorbringen stellt begrifflich keine Behauptung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes im Sinne des Rechtsbegriffes einer Einwendung dar vergleiche VwGH vom 17.2.1987, Zl. 86/04/0181, sowie VwGH vom 2.2.2000, Zl. 99/04/0172).
Schlagworte
Genehmigung; Betriebsanlage; Nachbar; Parteistellung; Rechtsmittellegitimation; Verletzung subjektiv-öffentlicher RechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.122.008.6231.2014Zuletzt aktualisiert am
18.03.2014