Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
14.02.2014Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §3Rechtssatz
Die vom Beschwerdeführer kritisierte Schlechterstellung in Monaten mit 31 Tagen liegt nicht vor, da die Bedarfsorientierte Mindestsicherung durch die Zuerkennung von monatlich pauschalierten Geldleistungen unabhängig von der Anzahl der Tage eines Monates erfolgt. Auch bei einem Anspruch auf Leistungen im gesamten Monat Jänner stehen daher pro Tag weniger Mittel zur Verfügung als etwa im Monat Februar. Eine tageweise Berechnung des Anspruches ist dem Gesetz jedoch nicht zu entnehmen.
Schlagworte
Mindestsicherung; Leistungsbemessung; Deckung Lebensunterhalt; Deckung WohnbedarfEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.028.21663.2014Zuletzt aktualisiert am
20.03.2014