RS Lvwg 2014/2/14 VGW-141/028/21663/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2014
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

14.02.2014

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §3
WMG §4
WMG §8
WMG §9
WMG-VO §1

Rechtssatz

Die vom Beschwerdeführer kritisierte Schlechterstellung in Monaten mit 31 Tagen liegt nicht vor, da die Bedarfsorientierte Mindestsicherung durch die Zuerkennung von monatlich pauschalierten Geldleistungen unabhängig von der Anzahl der Tage eines Monates erfolgt. Auch bei einem Anspruch auf Leistungen im gesamten Monat Jänner stehen daher pro Tag weniger Mittel zur Verfügung als etwa im Monat Februar. Eine tageweise Berechnung des Anspruches ist dem Gesetz jedoch nicht zu entnehmen.

Schlagworte

Mindestsicherung; Leistungsbemessung; Deckung Lebensunterhalt; Deckung Wohnbedarf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.028.21663.2014

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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