Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
17.02.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
NAG §1 Abs2 Z1Rechtssatz
Da auch Asylberechtigte in den Geltungsbereich des NAG fallen können (§ 1 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 12 NAG), kommt eine (formale) Zurückweisung des Antrags der Beschwerdeführerin allein aufgrund ihrer Flüchtlingseigenschaft nicht in Betracht.Da auch Asylberechtigte in den Geltungsbereich des NAG fallen können (Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 45, Absatz 12, NAG), kommt eine (formale) Zurückweisung des Antrags der Beschwerdeführerin allein aufgrund ihrer Flüchtlingseigenschaft nicht in Betracht.
Schlagworte
Übergangsrecht; Zuständigkeit; Fristenberechnung nach § 33 Abs. 2 AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.082.20468.2014Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014