Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
13.03.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FPG §53 Abs2Rechtssatz
Der Status des Kindes des Beschwerdeführers als EU-Bürger steht der Erlassung des Einreiseverbots nicht entgegen. Anders als im Fall Ruiz Zambrano (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-34/09), in welchem es darum ging, dass beiden Elternteilen eines Kindes, dem die Rechtsstellung eines Unionsbürgers zukam, nach negativem Abschluss ihres Asylverfahrens die Ausweisung drohte, ohne dass die Eltern im Aufnahmemitgliedstaat strafrechtlich in Erscheinung getreten wären, wird im gegenständlich zu beurteilenden Fall nur einer der beiden Elternteile an der Einreise in das Unionsgebiet gehindert und ist dieser Elternteil im Aufnahmemitgliedstaat strafrechtlich in einer Art und Weise in Erscheinung getreten, die eine aktuelle Gefährdungsprognose für Grundwerte der Gesellschaft begründet. Dazu kommt, dass gegenständlich nur der Kindesmutter, nicht jedoch dem Berufungswerber das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zusteht und die Vaterschaft des Beschwerdeführers aufgrund der zeugenschaftlichen Angaben der Mutter zwar wahrscheinlich, jedoch nicht durch einen Vaterschaftstest erwiesen ist.
Schlagworte
befristetes Einreiseverbot; Suchtgiftkriminalität; GefährdungsprognoseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.046.4108.2014Zuletzt aktualisiert am
20.08.2014