Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
21.03.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §10 Abs1Anmerkung
VwGH 19.11.2014, Ra 2014/22/0006Rechtssatz
Da im gegenständlichen Fall feststeht, dass das über den Beschwerdeführer verhängte Aufenthaltsverbot seit 30.7.2009 sowohl rechtskräftig als auch durchsetzbar ist, was die Ungültigkeit des am 24.7.2009 erteilten Aufenthaltstitels zur Folge hatte, war der gegenständliche Antrag auf Neuausstellung der Dokumentation von der belangten Behörde abzuweisen. Der Vollständigkeit halber ist hinzuzufügen, dass für die Anwendbarkeit der oben zitierten Bestimmung des § 25 Abs. 2 NAG insofern kein Raum bleibt, als sich diese Bestimmung auf solche Niederlassungsverfahren bezieht, während denen ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung anhängig ist. Im vorliegenden Fall war das Aufenthaltsverbot jedoch bereits vor Stellung des gegenständlichen Antrages vom 4.7.2013 durchsetzbar und rechtskräftig. Die Beschwerde war daher auch bezüglich des zweiten Spruchpunktes des angefochtenen Bescheides als unbegründet abzuweisen.Da im gegenständlichen Fall feststeht, dass das über den Beschwerdeführer verhängte Aufenthaltsverbot seit 30.7.2009 sowohl rechtskräftig als auch durchsetzbar ist, was die Ungültigkeit des am 24.7.2009 erteilten Aufenthaltstitels zur Folge hatte, war der gegenständliche Antrag auf Neuausstellung der Dokumentation von der belangten Behörde abzuweisen. Der Vollständigkeit halber ist hinzuzufügen, dass für die Anwendbarkeit der oben zitierten Bestimmung des Paragraph 25, Absatz 2, NAG insofern kein Raum bleibt, als sich diese Bestimmung auf solche Niederlassungsverfahren bezieht, während denen ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung anhängig ist. Im vorliegenden Fall war das Aufenthaltsverbot jedoch bereits vor Stellung des gegenständlichen Antrages vom 4.7.2013 durchsetzbar und rechtskräftig. Die Beschwerde war daher auch bezüglich des zweiten Spruchpunktes des angefochtenen Bescheides als unbegründet abzuweisen.
Schlagworte
Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln; Der in Rechtskraft erwachsene Aufenthaltstitel verdrängt als spätere Norm die Rechtswirksamkeit des zuvor verhängten Aufenthaltsverbotes für die Zeit seiner GeltungsdauerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.081.21304.2014Zuletzt aktualisiert am
15.12.2014