Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
21.03.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §10 Abs1Anmerkung
VwGH 19.11.2014, Ra 2014/22/0006Rechtssatz
Allein schon im Hinblick darauf, dass dem Beschwerdeführer ursprünglich mit dem „Daueraufenthalt – EG“ ein unbefristetes Niederlassungsrecht verliehen worden ist und er nunmehr einen Antrag auf Neuausstellung der Dokumentation des Aufenthaltstitels gestellt hat, kann von einem öffentlichen Interesse an der bescheidmäßigen Feststellung der Ungültigkeit des Aufenthaltstitels ausgegangen werden. Die Beschwerde war daher insoweit als unbegründet abzuweisen.
Schlagworte
Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln; Der in Rechtskraft erwachsene Aufenthaltstitel verdrängt als spätere Norm die Rechtswirksamkeit des zuvor verhängten Aufenthaltsverbotes für die Zeit seiner GeltungsdauerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.081.21304.2014Zuletzt aktualisiert am
15.12.2014