Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
28.03.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §41 Abs2 Z4Rechtssatz
Die Frage, ob die vom betreffenden Unternehmen angebotene Dienstleistung bereits im Baugewerbe von zahlreichen anderen Unternehmen und Gewerbetreibenden in ausreichender Form abgedeckt werde, stellt im Lichte des § 24 AuslBG kein Prüfungskriterium bei der Erstellung eines Gutachtens des Arbeitsmarktservice in Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 41 Abs. 2 Z 4 NAG dar.Die Frage, ob die vom betreffenden Unternehmen angebotene Dienstleistung bereits im Baugewerbe von zahlreichen anderen Unternehmen und Gewerbetreibenden in ausreichender Form abgedeckt werde, stellt im Lichte des Paragraph 24, AuslBG kein Prüfungskriterium bei der Erstellung eines Gutachtens des Arbeitsmarktservice in Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. Paragraph 41, Absatz 2, Ziffer 4, NAG dar.
Schlagworte
selbständige Schlüsselkraft; unschlüssiges Gutachten des AMS; Behörde nicht an unschlüssiges Gutachten gebunden; ZurückverweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.070.21146.2014Zuletzt aktualisiert am
25.08.2014