Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
04.04.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Wesentlich erscheint bei der Beurteilung der öffentlichen Interessen an der Versagung des beantragten Aufenthaltstitels der unrechtmäßige Aufenthalt der Rechtsmittelwerberin in Österreich über nunmehr sieben Monate hinweg. Auf das dadurch beeinträchtigte öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Schlagworte
Familienzusammenführung; Überwiegen der privaten Interessen auf Aufrechterhaltung eines Privat- und Familienlebens in Österreich über die dagegenstehenden öffentlichen InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.081.11460.2014Zuletzt aktualisiert am
29.04.2014