Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.04.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11Anmerkung
VwGH 9.9.2014, Ro 2014/22/0032Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hat gemäß § 123 ASVG Anspruch auf Mitversicherung bei seiner (bei der Wiener Gebietskrankenkasse als Angestellte pflichtversicherten) Ehefrau aufgrund seiner Angehörigeneigenschaft, sodass ein Anspruch auf einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz mit Leistungspflicht im Inland besteht (§ 11 Abs. 2 Z 3 NAG). Rechtlich ist der gesetzliche Rechtsanspruch ausreichend. Der Nachweis einer (bereits bestehenden) Krankenversicherung(sdeckung) bei Antragstellung vor Erteilung eines Aufenthaltstitels ist in diesem Fall nicht erforderlich (vgl. in diese Richtung das Erkenntnis des VwGH vom 29.2.2012, 2010/21/0255).Der Beschwerdeführer hat gemäß Paragraph 123, ASVG Anspruch auf Mitversicherung bei seiner (bei der Wiener Gebietskrankenkasse als Angestellte pflichtversicherten) Ehefrau aufgrund seiner Angehörigeneigenschaft, sodass ein Anspruch auf einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz mit Leistungspflicht im Inland besteht (Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 3, NAG). Rechtlich ist der gesetzliche Rechtsanspruch ausreichend. Der Nachweis einer (bereits bestehenden) Krankenversicherung(sdeckung) bei Antragstellung vor Erteilung eines Aufenthaltstitels ist in diesem Fall nicht erforderlich vergleiche in diese Richtung das Erkenntnis des VwGH vom 29.2.2012, 2010/21/0255).
Schlagworte
Keine Erteilungshindernisse bei der Erteilung des Aufenthaltstitels; allgemeine Erteilungsvoraussetzungen erfüllt; Bestimmungen über die FamilienzusammenführungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.082.10383.2014Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014