Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.04.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1994 §1 Abs4Rechtssatz
Die gewerbliche Beratung darüber, welche Kreditform für einen Kunden die geeignetste ist, sowie die Durchführung in diese Richtung gehender Analysen der finanziellen Verhältnisse eines Kunden stellen auch dann die Ausübung des Gewerbes des Vermögensberaters dar, wenn durch den die Dienstleistung erbringenden Unternehmer der Interessent nicht direkt an die Bank vermittelt wird, die den Kredit letztlich vergeben soll, und er in die Vertragsgestaltung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber nicht mehr involviert ist.
Schlagworte
Ausübung des Gewerbes gewerbliche Vermögensberatung ohne GewerbeberechtigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.021.051.4179.2014Zuletzt aktualisiert am
22.05.2014