Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.04.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs1 Z4Rechtssatz
Beim Bestehen eines regelmäßigen, jedoch ausschließlich fernmündlichen bzw. fernschriftlichen Kontaktes zwischen Eheleuten, die sich nur wenige Tage vor der Hochzeit persönlich kennen gelernt haben und danach nur ein gemeinsames Monat miteinander verbracht haben, über einen Zeitraum von zwei Jahren hindurch, ist nicht vom Vorliegen eines Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK auszugehen.Beim Bestehen eines regelmäßigen, jedoch ausschließlich fernmündlichen bzw. fernschriftlichen Kontaktes zwischen Eheleuten, die sich nur wenige Tage vor der Hochzeit persönlich kennen gelernt haben und danach nur ein gemeinsames Monat miteinander verbracht haben, über einen Zeitraum von zwei Jahren hindurch, ist nicht vom Vorliegen eines Familienlebens im Sinne des Artikel 8, EMRK auszugehen.
Schlagworte
Aufenthaltsehe bei Kennenlernen von Eheleuten mittels Internet-Chatforum und Eheschließung ca. zwei Monate später, wenige Tage nach dem ersten persönlichen Aufeinandertreffen, und kein Bestehen von weiterem persönlichen Kontakt seit nunmehr zwei Jahren.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.081.10791.2014Zuletzt aktualisiert am
13.05.2014