Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.05.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FPG §53 Abs2 Z8Rechtssatz
Die Verhängung eines Aufenthaltsverbots gegen einen Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel wegen des Eingehens einer Scheinehe ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das seinerzeitige Eingehen einer Scheinehe durch den Fremden die Annahme rechtfertigt, sein Aufenthalt würde die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden.
Schlagworte
Aufenthaltsverbot; Scheinehe; Ausweisung auf Dauer unzulässigEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.046.7737.2014Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014