Rechtssatznummer
7Entscheidungsdatum
27.05.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §44b Abs1Rechtssatz
Da eine Patenschaftserklärung einerseits auf eine soziale Verankerung hinweist und andererseits das Risiko einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft im Sinne des § 11 Abs. 5 NAG ausschließt, kann sie ein Indiz für ein schützenswertes Privatleben im Sinne des Art. 8 EMRK darstellen (vgl. VwGH vom 14. April 2011, Zl. 2010/21/0294).Da eine Patenschaftserklärung einerseits auf eine soziale Verankerung hinweist und andererseits das Risiko einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft im Sinne des Paragraph 11, Absatz 5, NAG ausschließt, kann sie ein Indiz für ein schützenswertes Privatleben im Sinne des Artikel 8, EMRK darstellen vergleiche VwGH vom 14. April 2011, Zl. 2010/21/0294).
Schlagworte
Interessenabwägung im Sinne des Art. 8 EMRK; geschütztes Familienleben auch bei Lebensgemeinschaft ohne Eheschließung; vertiefte sprachliche Integration – Niveaustufe B1+/B2; abgeschlossener arbeitsrechtlicher Vorvertrag als VerkäuferinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.081.10875.2014Zuletzt aktualisiert am
08.07.2014