Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.05.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs2 Z4Rechtssatz
Nach der höchstgerichtlichen Judikatur (siehe VwGH vom 25.2.2010, 2009/21/0351) ist für die Prüfung ausreichender Unterhaltsmittel von Fremden, die im gemeinsamen Haushalt zu leben beabsichtigen, der Familienrichtsatz des § 293 ASVG heranzuziehen. Für die Beurteilung von Unterhaltsmitteln als ausreichend ist jenes Einkommen des Zusammenführenden maßgeblich, das dann erzielt wird, wenn der Familiennachzug vollzogen wird.Nach der höchstgerichtlichen Judikatur (siehe VwGH vom 25.2.2010, 2009/21/0351) ist für die Prüfung ausreichender Unterhaltsmittel von Fremden, die im gemeinsamen Haushalt zu leben beabsichtigen, der Familienrichtsatz des Paragraph 293, ASVG heranzuziehen. Für die Beurteilung von Unterhaltsmitteln als ausreichend ist jenes Einkommen des Zusammenführenden maßgeblich, das dann erzielt wird, wenn der Familiennachzug vollzogen wird.
Schlagworte
Familiennachzug; keine Belastung für eine GebietskörperschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.046.11423.2014Zuletzt aktualisiert am
25.06.2014