RS Lvwg 2014/6/2 VGW-123/072/10239/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.06.2014

Index

97 Öffentliches Auftragswesen
L72009 Beschaffung Vergabe Wien

Rechtssatz

Zunächst ist hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnahmeberechtigten dem Vorbringen der Teilnahmeberechtigten und der Antragsgegnerin zu folgen. Laut den bestandsfesten Ausschreibungsunterlagen war der Nachweis des mittleren Jahresumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Ein gesonderter Nachweis war nur erforderlich, wenn sich der Jahresumsatz nicht aus dem ANKÖ ergibt. Der Antragsgegnerin ist im Rahmen der Angebotsprüfung der aktuelle ANKÖ-Auszug der Teilnahmeberechtigten zur Verfügung gestanden, aus dem auch der mittlere Jahresumsatz hervorgeht.

In den Obergruppen, für die die Teilnahmeberechtigte den Zuschlag erhalten sollte, wurde das Vorliegen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnahmeberechtigten von der Antragsgegnerin geprüft. Aufgrund dieser Prüfung hat die Antragsgegnerin festgestellt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Teilnahmeberechtigten ausreichend vorliegt. Die von der Antragstellerin genannten „steigenden Verbindlichkeiten“ waren laut der gegenständlichen Ausschreibung kein Kriterium für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bieter. Von einer fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnahmeberechtigten war daher nicht auszugehen.

Schlagworte

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Ausbildungsnachweis
Materialwahl
Nachweis von Referenzen
Vertiefte Angebotsprüfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.123.072.10239.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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