Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
04.06.2014Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2 Z1Rechtssatz
Es gibt kein Recht auf Gleichheit im Unrecht (vgl. dazu VfSlg. 10.797, 13.865, 15.136 sowie VwGH vom 30. 6. 2006, Zl. 2001/04/0134), sodass der Rechtsmittelwerber aufgrund der (nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Wien unrichtigen) Vollzugspraxis keinen Anspruch darauf hat, dass ihm trotz entgegenstehender und nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließbarer Gesundheitsgefährdung von Kunden eine Genehmigung erteilt wird. Es gibt kein Recht auf Gleichheit im Unrecht vergleiche dazu VfSlg. 10.797, 13.865, 15.136 sowie VwGH vom 30. 6. 2006, Zl. 2001/04/0134), sodass der Rechtsmittelwerber aufgrund der (nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Wien unrichtigen) Vollzugspraxis keinen Anspruch darauf hat, dass ihm trotz entgegenstehender und nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließbarer Gesundheitsgefährdung von Kunden eine Genehmigung erteilt wird.
Dies stellt keinen Eingriff in das Recht auf Gleichheit aller Staatbürger vor dem Gesetz dar, da eine Änderung der Behördenpraxis für sich allein nach ständiger Judikatur des VfGH den Gleichheitssatz nicht verletzt; insbesondere ist es nicht willkürlich, wenn eine Behörde nunmehr treffend vorgeht (vgl. etwa VwGH vom 30.6.2006, Zl. 2001/04/0134 sowie VfSlg 15.136).Dies stellt keinen Eingriff in das Recht auf Gleichheit aller Staatbürger vor dem Gesetz dar, da eine Änderung der Behördenpraxis für sich allein nach ständiger Judikatur des VfGH den Gleichheitssatz nicht verletzt; insbesondere ist es nicht willkürlich, wenn eine Behörde nunmehr treffend vorgeht vergleiche etwa VwGH vom 30.6.2006, Zl. 2001/04/0134 sowie VfSlg 15.136).
Schlagworte
kosmetische Behandlung mit Knabberfischen (Garra Rufa); Gesundheitsgefährdungen können nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden; Auflagen nur gegenüber dem Inhaber der Betriebsanlage möglichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.122.008.7957.2014Zuletzt aktualisiert am
08.07.2014