Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
05.06.2014Index
20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1157Anmerkung
VwGH v. 20.4.2016, Ro 2014/04/0071Rechtssatz
Der Begriff des Bauvorhabens ist im BVergG nicht definiert.
Definiert ist jedoch der Begriff des Bauwerkes. Bauwerk ist demnach das „Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll“ (§ 2 Z 11 BVergG 2006). Was demnach ein Bauwerk ist, mag in Einzelfällen durchaus Abgrenzungsschwierigkeiten auslösen (z.B. VfSlg. 17390/2004 betreffend einzelne Bauabschnitte einer Kläranlage). Im Anlassfall bereitet jedoch die Frage, was ein Bauwerk ist, keine Abgrenzungsschwierigkeiten. Es ist dies die einzelne Wohnhausanlage.Definiert ist jedoch der Begriff des Bauwerkes. Bauwerk ist demnach das „Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll“ (Paragraph 2, Ziffer 11, BVergG 2006). Was demnach ein Bauwerk ist, mag in Einzelfällen durchaus Abgrenzungsschwierigkeiten auslösen (z.B. VfSlg. 17390 aus 2004, betreffend einzelne Bauabschnitte einer Kläranlage). Im Anlassfall bereitet jedoch die Frage, was ein Bauwerk ist, keine Abgrenzungsschwierigkeiten. Es ist dies die einzelne Wohnhausanlage.
Dies wirft die Frage auf, ob und gegebenenfalls in welcher Relation der Begriff des Bauvorhabens zum Begriff des Bauwerkes steht.
Die Antragstellerin vertritt dazu in ihrem Feststellungsantrag und in der mündlichen Verhandlung den Standpunkt, dass ein einheitliches Bauvorhaben eine Vielzahl von Bauwerken umfassen kann, im Anlassfall etwa sämtliche von W. verwalteten Wohnhausanlagen. Der Begriff des Bauvorhabens sei weiter. Er sei nicht auf ein Bauwerk eingeschränkt.
Demgegenüber vertritt die Antragsgegnerin ein restriktiveres Verständnis des Begriffs des Bauvorhabens. Bauvorhaben sei die Renovierung der einzelnen frei gewordenen Wohnung bzw. der Austausch des zerbrochenen Stiegenhausfensters.
Schlagworte
Vergabe eines Bauauftrages; Parteistellung von Arbeitsgemeinschaften; Zuverlässigkeit eines Bieters; Zusammenrechnung; AufteilungsverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.123.077.23937.2014Zuletzt aktualisiert am
27.05.2016