RS Vwgh 2004/9/23 2004/07/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.2004
beobachten
merken

Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §18;
FlVfLG Tir 1996 §33 Abs2 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0067 E 2. Oktober 1997 VwSlg 14755 A/1997 RS 2

Stammrechtssatz

Wesenselement eines agrargemeinschaftlichen Grundstückes, das mit Teilwaldrechten belastet sein kann, ist, daß dieses Grundstück im Eigentum einer Gemeinde oder einer Agrargemeinschaft steht. Wird das belastete Grundstück (oder ein Teil desselben) an einen anderen Eigentümer veräußert, der nicht eine Gemeinde oder eine Agrargemeinschaft ist, dann verliert es seine Eigenschaft als agrargemeinschaftliches Grundstück mit der Konsequenz, daß eine positive Feststellung über den Bestand eines Teilwaldrechtes an diesem Grundstück nicht mehr möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070076.X02

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten